Bianca Hecker-Schlösser
Rechtsanwältin
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Verkehrsrecht

Der Verkehrsunfall
Schadensposition: Mietwagenkosten nach einem nicht verschuldeten Autounfall
Sommerreifen im Winter?
Restwertanrechnung im Totalschadensfall

Mietrecht

Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag
Mietminderung bei abweichender Wohnfläche
Kündigungsfrist des Mietvertrages bezüglich Altmietverträge

Erbrecht

Das Berliner Testament
Testament - gesetzliches Erbrecht

Tierrecht

Der Hund in der Mietwohnung
Das neue Kaufrecht und seine Auswirkungen auf den Kauf/Verkauf eines Hundes
Tierhalterhaftung
Schadensersatz für den Verlust des Hundes?



Der Verkehrsunfall

Vorwort: Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für den Beteiligten eindeutig erscheint, kann juristisch viel verzwickter sein. Zudem hängt die Schuldfrage viel vom eige-nen Verhalten ab, auch schon am Unfallort.

Crash - was jetzt?

  1. Unfallstelle sichern
  2. umgehend Polizei und falls erforderlich Rettungswagen rufen
  3. kühlen Kopf bewahren, auch wenn's schwer fällt, nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen
  4. keine spontanen Schuldbekenntnisse äußern oder gar unterschreiben
  5. nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft, wird noch etwas bewegt, dann vorsorg-lich eine Skizze anfertigen oder fotografieren
  6. notieren Sie den Namen des Fahrers und Halters, das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer Ihres Unfallgegners
  7. überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie notfalls Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte
  8. Lassen Sie sich vor Ort von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine kostenlosen Angebote von unseriösen "Unfallhelfern" (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenunternehmen) an, mit denen oft die Abtretung Ihrer Ansprüche verbun-den ist
  9. werden Sie über die Notrufsäulen oder den Zentralruf der Kraftfahrtversicherer mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verbunden, lassen Sie sich auch hier nicht beeinflussen und treffen Sie keine festen Vereinbarungen z.B. über die Erstattung ei-nes Sachverständigengutachtens, die Reparatur in bestimmten Werkstätten u.v.m. Verweisen Sie die Versicherung direkt an Ihren Anwalt.

Auch wenn Sie meinen, im Recht zu sein, sollten Sie auf den Rat eines Rechtsanwalts nicht verzichten. Bei Verkehrsunfällen sind die Anwaltskosten im Regelfall ohnehin von der geg-nerischen Versicherung zu zahlen. Darum gilt hier: Anwaltsrat zahlt sich doppelt aus: er ist im Regelfall von der Gegenseite zu tragen und gerne nimmt Ihnen der Anwalt die Last der Schadensregulierung ab und fordert bei der Gegenseite das Möglichste für Sie ein.

Ansprüche des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall Welche Schäden bekommt der Geschädigte ersetzt? Oft wird nach einem Verkehrsunfall der Schaden und der daraus resultierende Schadenser-satz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, ohne zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dabei werden einige Schadenspositionen mangels Kenntnis nicht geltend gemacht - dies dann allerdings zur Freude der gegnerischen Haftpflichtversicherung. An-sprüche werden nur ersetzt, wenn sie geltend gemacht werden. Deshalb sollte unbedingt vor einer Schadensabrechnung mit der gegnerischen Haftpflicht-versicherung eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Dieser übernimmt gerne die Abwicklung für Sie. Wenn der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat und es sich außergerichtlich mit der gegnerischen Versicherung geeinigt wird, sind die Kosten für die Inanspruchnahme ei-nes Rechtsanwalts erstattungsfähig. Nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts ist der Geschädigte so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Ansprüche des Geschädigten können z.B. sein

  • Sachverständigerkosten (nicht bei Bagatellfällen)
  • Reparaturkosten
  • Sachschäden für andere als das Fahrzeug durch den Unfall beschädigte Gegenstände (z.B. Brille)
  • Wertminderung
  • Auslagenpauschale
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld
  • Heilungskosten
  • Anwaltskosten
  • Abschleppkosten
  • Entsorgungskosten
  • Zulassungskosten
  • Umbaukosten
  • Standkosten

Anzumerken ist folgendes bezüglich des Zeitaufwandes: Obwohl ein Unfall Zeit kostet (Behördengänge, Ärztebesuche, Anwaltsgespräche, Werkstät-ten- und Sachverständigenbesuche etc.) und dadurch sogar ein Verdienstausfall (Tag Ur-laub) anfallen kann, ist dieser grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Rechtsanwältin Bianca Hecker



Die Artikel sind sorgfältig recherchiert und geprüft. Trotzdem kann ich keinerlei Haftung für die im Text gemachten Angaben oder daraus erwachsende Folgeschäden übernehmen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Gesetzesänderungen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer von einem Anwalt beraten.


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