Bianca Hecker-Schlösser
Rechtsanwältin
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Verkehrsrecht

Der Verkehrsunfall
Schadensposition: Mietwagenkosten nach einem nicht verschuldeten Autounfall
Sommerreifen im Winter?
Restwertanrechnung im Totalschadensfall

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Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag
Mietminderung bei abweichender Wohnfläche
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Das Berliner Testament
Testament - gesetzliches Erbrecht

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Der Hund in der Mietwohnung
Das neue Kaufrecht und seine Auswirkungen auf den Kauf/Verkauf eines Hundes
Tierhalterhaftung
Schadensersatz für den Verlust des Hundes?



Schadensposition: Mietwagenkosten nach einem nicht verschuldeten Autounfall

Die Zeit der Reparatur des eigenen Autos können viele Geschädigte nur durch Inanspruchnahme eines Mietwagens überstehen, da in der heutigen Zeit das Auto benötigt wird, um zur Arbeit zu kommen und den Alltag zu bewältigen.
Grundsätzlich hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung dem Unfallgeschädigten die erforderlichen Mietwagenkosten als Schadenfolgekosten zu ersetzen.
Aufgrund aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ist nunmehr geklärt, welche Kosten wirklich erforderlich und damit zu ersetzen sind.
Demnach darf nach einem Unfall zwar ein Ersatzfahrzeug zu einem "Unfallersatztarif" angemietet werden, aber nicht jeder Unfallersatztarif ist ersatzfähig. Der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbeseitigung zu wählen hat. Zugrund zu legen ist hier, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch für zweckmäßig und notwendig halten darf. Diesbezüglich ist Vorsicht bei den Unfallersatztarifen geboten, denn diese liegen oft deutlich über dem Normaltarif. Aufgrund der Besonderheit der Unfallsituation sind Aufschläge durchaus gerechtfertigt. In welcher Höhe diese jedoch gerechtfertigt sind, ist - wie die Mietdauer und die Wagenklasse -einzelfallabhängig.
Nach dem BGH liegt die Beweislast für die berechtigte Erhöhung gegenüber dem Normaltarif beim Geschädigten. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der Geschädigte einen Teil der Mietwagenkosten selbst tragen muss.
Der Gang zum Rechtsanwalt zahlt sich daher aus.

Rechtsanwältin Bianca Hecker



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