Bianca Hecker-Schlösser
Rechtsanwältin
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Das neue Kaufrecht und seine Auswirkungen auf den Kauf/Verkauf eines Hundes
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Sommerreifen im Winter?

Der 1.1.2006 ist ein wichtiges Datum für chronische Sommerreifen-Fahrer! Autofahrer, die auch bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee und Eis mit Sommerreifen fahren, müssen künftig sogar mit Bußgeldern rechnen. Wenn Autofahrer ihre Reifen nicht extremen Wetterverhältnissen angepasst haben und damit von der Polizei erwischt werden, soll ein Bußgeld in Höhe von € 20,00 erhoben werden, dieses verdoppelt sich auf € 40,00, wenn das Auto dadurch liegen bleibt und zum Verkehrshindernis wird. Dieses Bußgeld soll aber erst nach einer Übergangszeit ab dem 01.05.2006 erhoben werden.

Ab 1. Januar 2006 gilt eine Ergänzung der Straßenverkehrsordnung, nach der eine "geeignete Bereifung" gefordert ist. Der Starttermin für die Regelung ist vorgezogen worden. In die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a StVO) wurde folgender Satz eingefügt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." Die Ausrüstung eines Autos muss an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Demnach sind in der kalten Jahreszeit angemessene Reifen nötig. Auch auf Frostschutzmittel in der Wischanlage muss der Autofahrer achten. Überdies entfällt gegebenenfalls (dies ist jetzt schon möglich) der Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug bei der Vollkaskoversicherung, wenn der Autofahrer bei weniger als sieben Grad Celsius mit Sommerreifen unterwegs ist, denn Fahrer handeln in diesem Falle grob fahrlässig.

Rechtsanwältin Bianca Hecker



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