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Kündigungsfrist des Mietvertrages bezüglich Altmietverträge
Neue Kündigungsfristen für Altmietverträge
Aufgrund der Mietrechtsreform im Jahre 2001 beträgt nunmehr die Frist für Kündigungen des Wohnraummietvertrages durch den Mieter drei Monate. Abweichungen zu Lasten des Mieters verbietet das Gesetz.
Nur für sogenannte Altmietverträge (Verträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen worden sind) sah bislang eine Übergangsvorschrift vor, dass längere Kündigungsfristen, die Mieter und Vermieter "vertraglich vereinbart" hatten, weitergelten.
Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass eine solche Vereinbarung auch dann vorliegt, wenn eine Formularklausel, die die bis zum 01.09.2001 geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen (wörtlich oder sinngemäß) wiedergibt, konnten viele Mieter mit Altmietverträgen die neue kürzere Kündigungsfrist nicht nutzen.
Das Gesetz über Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge ist zum 01.06.2005 in Kraft getreten. Danach gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 01.09.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren.
Dieses Gesetz unterstützt die bereits durch die Mietrechtsreform geförderte Mobilität der Mieter und Mieterinnen nun auch bezüglich Altmietverträge. Die Kündigungsmöglichkeiten sind erheblich verbessert worden. Sie können künftig den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen, und zwar unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Wohnung leben.
Anders sieht es nur aus, wenn die Parteien eine individuelle Vereinbarung getroffen haben, die von der seinerzeitigen Gesetzeslage abweicht. Dann hat der Parteiwille Vorrang vor der gesetzlichen Regelung und die vereinbarten Kündigungsfristen gelten weiter fort.
Die Artikel sind sorgfältig recherchiert und geprüft. Trotzdem kann ich keinerlei Haftung für die im Text gemachten Angaben oder daraus erwachsende Folgeschäden übernehmen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Gesetzesänderungen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer von einem Anwalt beraten. |
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